Bauen im Kleingarten

» Bauen macht Spaß.

Es locken Gewächshaus, Gerätekiste,

Kinderspielhaus, aufblasbarer Swimmingpool oder

Umbauten an der Laube. Fordert der Vereinsvorsitzende

den Rückbau solcher Maßnahmen, gibt es großes Zähneknirschen,

da Geld und Arbeit bereits investiert wurden.

Warum achtet Ihr Vorstand so streng auf die Baulichkeiten?

Dies ist kein Gängelei, sondern das Einhalten rechtlicher

Vorschriften. Bauliche Vorschriften gibt es in Deutschland

für alle Flächen. Ist ein Grundstück z. B. im Bebauungsplan

für Einfamilienhausbebauung ausgewiesen, kann es

nur mit Einfamilienhäusern und nicht mit Geschosswohnungsbau

oder Gewerbeflächen bebaut werden.

» Ebenso gelten Bauvorschriften im Kleingarten.

Kleingärten sind Grünflächen.

Nach Bundeskleingartengesetz darf

die Parzelle nur mit einer Laube bis 24 m2 umbauter Fläche

bebaut werden. Für einige Lauben gibt es gesetzlichen

Bestandsschutz. Dafür ergibt sich der Pachtzins nicht aus

Angebot und Nachfrage — wer den höchsten Preis bezahlen

kann, erhält einen Garten — sondern ist sozial verträglich

an der Nutzungsart „Grünfläche“ festgesetzt.

» Kleingartenflächen sind gepachtetes Land. Der Kreis-,

Stadt-, Bezirks-, Regionalverband oder Verein als Zwischenpächter

ist als Vertragspartner des Grundstückseigentümers

verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die baurechtlichen

Vorschriften auf den Parzellen eingehalten werden.

» Bevor Sie umbauen, schauen Sie in Ihren Pachtvertrag,

die Vereinssatzung, die Gartenordnung — oder besser

noch — fragen Sie Ihren Vereinsvorsitzenden. Das spart

Frust, Ärger und unnötige Geldausgaben für Baulichkeiten,

die später mit neuem Geldaufwand rückgebaut werden

müssen.

» Und vergessen sie eines nicht: Jedes schlechte Beispiel

in der Anlage findet Nachahmer und führt zu Unfrieden im

Verein.

Weitere Informationen

Vom idealen Vereinsvorstand hat jeder Kleingärtner seine eigenen

Vorstellungen: Er soll freundlich und kompetent, von Beruf gleichzeitig

Buchhalter, Jurist, Handwerksmeister, Computerspezialist, Psychologe und

ausgebildeter Mediator sein. Er soll für gute Stimmung und Ordnung sorgen

– aber den Einzelnen in Ruhe lassen.

Aber wie sieht der ideale Kleingärtner aus?

» Er hat Freude an der Gartenarbeit und baut gern Obst und Gemüse an.

» Er ist immer für einen Plausch über den Gartenzaun zu haben.

» Spielende Kinder erfreuen ihn, denn durch den Nachwuchs wächst und

lebt der Verein.

» Er redet über den Vorstand nur Gutes: eine klasse Truppe, die einen

tollen Job macht.

» Wenn er sich über seinen Nachbarn ärgert, klärt er dies in einem

vernünftigen Gespräch oder nimmt dessen vermeintliche Fehler

stillschweigend hin.

» Anderen Gartenfreunden steht er auf Nachfrage gern mit Rat und Tat

zur Seite – und nur auf Nachfrage.

» Er weiß den Wert seines eigenen Stückes Grün mitten in der Stadt zu

schätzen, und er schätzt auch den Verein, der ihm dies ermöglicht.

» Sein Auto parkt er stets vor der Anlage, am liebsten kommt er jedoch

mit dem Fahrrad.

» An der Gemeinschaftsarbeit beteiligt er sich gerne, schließlich bringt das

Kontakt zu anderen und hält die Kleingartenanlage in Schuss.

» Er ist treu wie ein Fußballfan: gegenüber seinem Kleingarten, seiner

Kleingartenanlage, seinem Verein.

» Er weiß, als Kleingärtner trägt er ganz persönlich das Ansehen der

Kleingärtnergemeinschaft nach außen, und so verhält er sich auch.

» Er fühlt sich als Teil der großen Gemeinschaft von einer Million

Kleingärtnern in unserem Land und schätzt die Lobbyarbeit der

Organisation. Er weiß, ohne sie könnte er sein Stück Grün nicht so

unbeschwert genießen wie bisher.

Wollen Sie nicht auch ein idealer Kleingärtner sein? Zum eigenen Wohl und

dem Wohl aller?


Information zur Wertermittlung von Kleingärten

Kleingartenanlagen sind ökologisch wertvolle Flächen und Orte der Freizeit und Entspannung, des Natur- und Umwelterlebens, der gesellschaftlichen Integration und des kulturellen Miteinanders. Die Möglichkeit einen Kleingarten zu nutzen soll für jeden, also auch für die finanziell schlechter gestellte Bevölkerungsschicht, wie auch junge Familien, die sich kein Eigentum leisten können, erschwinglich sein.

Um, im Falle der Neuverpachtung einer Gartenparzelle, weder den scheidenden Pächter noch den Neupächter zu übervorteilen oder zu benachteiligen, muss vor der Übernahme des Gartens der Wert von Aufwuchs, Gartenlauben und sonstigen Einrichtungen, nach einheitlichen Kriterien, ermittelt werden. Hierzu dient die Wertermittlung, welche von ausgebildeten Wertermittlern des Stadtverbandes, auf der Grundlage der Richtlinien für die Wertermittlung, durchgeführt wird.

Die Höhe der ermittelten Ablösesumme lässt sich pauschal nicht benennen und hängt im Wesentlichen vom Aufwuchs im Garten sowie Art, Größe und Alter der Gartenlaube ab.

Bei der Wertermittlung wird stehts die Kleingärtnerische Nutzung zugrunde gelegt, also eine einfache, zweckmäßige und auf lange Nutzungsdauer ausgelegte Ausführung. Persönliche gehobene Ansprüche, z.B. an die Einrichtung der Gartenlaube oder die Parzellenausstattung, kommen bei der Wertermittlung nicht zum Tragen, da dies dem sozialen Charakter des Kleingartenwesens widerspricht.

Die offizielle Wertermittlung ist alleine maßgebend für die Höhe der Entschädigungssumme und stellt die Höchstgrenze des Kaufpreises dar. Darüber hinausgehende Entschädigungen, für z.B. Laubeninventar oder Liebhaberpflanzen, berühren den Verein nicht und können vom Neupächter auch später nicht geltend gemacht werden. Direkte Absprachen zwischen Alt- und Neupächter über eine finanzielle Entschädigung, ohne Wertermittlung, sind nicht erlaubt.

 


Liebe Gartenmitglieder,

hier ein Link zur Homepage des  Stadtverbandes Dortmunder Gartenvereine e.V.

Hier findet Ihr alles rund um den Kleingarten.